
Der 28. Juni 2025 ist der Stichtag für das Inkrafttreten des European Accessibility Act EAA.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht umsetzt. In Österreich heißt das Gesetz Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und tritt ebenso am 28. Juni 2025 in Kraft. Diese Gesetze richten sich an alle B2C-Portale.
Ziel dieser Gesetze ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dies betrifft unter anderem Websites, mobile Apps, Bankdienstleistungen, E-Books und den Online-Handel.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass digitale Angebote barrierefrei gestaltet werden müssen um allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten den Zugang zu ermöglichen. Dies umfasst auch Bereiche wie E-Mail-Marketing und Online-Dialogmarketing.
Die Schweiz, als Nicht-EU-Mitglied, ist nicht direkt durch den European Accessibility Act (EAA) gebunden. Schweizer Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen jedoch die EAA-Anforderungen einhalten, um weiterhin auf dem EU-Markt tätig zu sein. Unabhängig von den gesetzlichen Bedingungen ist es aber auch für Schweizer Unternehmen empfehlenswert, die EU-Richtlinie umzusetzen.
Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Unternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, sind jedenfalls betroffen.
Durch die frühzeitige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Marktposition stärken und einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft leisten.
Körperliche Barrierefreiheit
Viele Menschen mit Sehbehinderung oder motorischen Einschränkungen nutzen Screenreader oder andere Hilfsmittel, um digitale Inhalte zu erfassen. Daher müssen Newsletter und Formulare so gestaltet sein, dass sie von diesen korrekt interpretiert werden können.
Technische Barrierefreiheit
Digitale Inhalte müssen auf verschiedenen Geräten und unterschiedlicher Software problemlos nutzbar sein. Eine barrierefreie Online-Ansicht sorgt dafür, dass alle Nutzer und Nutzerinnen Zugriff haben.
Inhaltliche Barrierefreiheit
Klare Strukturen und verständliche Sprache verbessern die Lesbarkeit, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen.
Gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 & 2.2), der EU-Richtlinie 2016/2102 und den jeweiligen Gesetzen zu Barrierefreiheit (BFSG, BaFG) gelten folgende verpflichtende Anforderungen für Newsletter und Websites:
Wahrnehmbarkeit
Bedienbarkeit
Verständlichkeit
Klare Beschriftungen in Formularen: Labels müssen sichtbar sein, nicht nur als Platzhaltertext
Robustheit
Mit eyepin die digitale Barrierefreiheit als Chance nutzen
eyepin unterstützt Dein Unternehmen dabei, Deine E-Mail- und Online-Marketing-Aktivitäten barrierefrei zu gestalten.
Neben den verpflichtenden Kriterien gibt es weitere bewährte Methoden zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Struktur & Layout
Schriftart & Formatierung
Farben & Kontraste
Verständlichkeit & Sprache
Bild- & Multimedia-Inhalte
Links & CTA-Buttons
Technische Umsetzung
Wann liegt Barrierefreiheit vor?
Barrierefreiheit liegt vor, wenn Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, genutzt werden können. Im digitalen Kontext bedeutet dies beispielsweise, dass Websites und E-Mails für Screenreader optimiert sind, ausreichende Kontraste bieten und eine intuitive Navigation ermöglichen.
Größere Reichweite
Etwa 25-27% der Bevölkerung leben mit Einschränkungen. Durch barrierefreie Kommunikation können Unternehmen diese Zielgruppe besser erreichen und ihre Reichweite erheblich erhöhen.
Höhere Conversion-Rate
Barrierefreie Inhalte sind für alle Nutzer leichter zugänglich und verständlich, was zu einer höheren Interaktionsrate und letztlich zu einer gesteigerten Conversion-Rate führen kann.
Verbesserte Nutzererfahrung
Eine klare Struktur, gut lesbare Texte und intuitive Navigation verbessern die Nutzererfahrung für alle Empfänger, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
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