Homepage | Digitale Barrierefreiheit – Das Netz ist für Alle da!
Die Bedeutung von Barrierefreiheit im Web und in Apps kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Wollen wir doch Inhalte und digitale Lösungen für alle anbieten. Welche Regeln gibt es und woran sollten sich Anbieter bei der Umsetzung ihrer digitalen Inhalte orientieren?
Um inhaltliche Barrierefreiheit zu schaffen, sollten Texte in leicht verständlicher Sprache geschrieben sein oder durch eine leichtere Alternativversion ergänzt werden. Werden Aussagen im Text direkt und kompakt auf den Punkt gebracht, hilft das nicht nur Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, sondern wirkt sich als Nebeneffekt auch im Suchmaschinen-Ranking positiv aus. Inhalte sollten außerdem nicht in Bildern verarbeitet werden, da diese von Screen-Readern nicht verarbeitet werden können und die Infos dem Nutzer so vorenthalten bleiben. Bei Screenreadern handelt es sich um Bildschirmvorlese-Programme, die sowohl Texte als auch mit Texten hinterlegte Bilder wiedergeben können
Technische Barrierefreiheit wird geschaffen, indem Inhalte so programmiert werden, dass sie auf unterschiedlichen Endgeräten logisch und strukturiert abgebildet und von Screenreadern gut erkannt werden. Die Sprache der Texte sollte einheitlich sein. Screenreader, die auf deutschsprachige Texte optimiert sind, haben Probleme mit fremdsprachlichen Begriffen. Auch sollte bei E-Mail Newslettern immer ein Link zur Web-Ansicht des Newsletters beigefügt werden, da ein Internetbrowser diese zuverlässig darstellen kann. Besonderheiten bei der Formatierung wie etwa Tabellen können im Code gekennzeichnet werden. So erkennt die Software, was sie zum Verständnis des Textes vorlesen soll und was nicht. Vor dem Launch einer Website, einer App oder dem Newsletter-Versand sollte die Darstellung auf verschiedenen Endgeräten getestet werden, um technische Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Starke Farbkontraste zwischen Hintergrund und Text, eine gut leserliche Schriftart und eine große Schrift schaffen körperliche Barrierefreiheit im digitalen Raum. Das Design sollte schlicht und der Zeilenabstand im Text nicht zu gering sein. Auf Websites kann die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Nutzer die Farbgebung, Schriftgröße oder den Kontrast selbst einstellt.
Richtlinien für barrierefreie Webinhalte werden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) herausgegeben und sind seit 23. September 2020 in der EU verpflichtend für alle Internetangebote vorgeschrieben. Als Anbieter von digitalen Kommunikationslösungen für Wirtschaft und den öffentlichen Bereich sehen wir uns verpflichtet, allen Teilnehmern im Netz freien Zugang zu Inhalten zu gewähren. Das Netz ist schließlich für Alle da.
Der Autor Niklas Lenz ist Geschäftsführer von eyepin Österreich.
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