Fazit nach einem Jahr EU-DSGVO

EU-DSGVO

Fazit nach einem Jahr EU-DSGVO

E-Mail Marketing profitiert von neuen Technologien.

20. Mai 2019

Erstellt von Franz Kolostori

Das Ziel der EU-DSGVO war der bessere Schutz von persönlichen Daten. Herausgekommen ist ein großes Labyrinth mit viel Verwirrung bei den umsetzenden Unternehmen. Auch heute noch.

Vor so ziemlich genau einem Jahr ergriff viele Firmen die Panik. Zwei Jahre hatten Unternehmer Zeit gehabt, sich auf die neue Datenschutzgrundverordnung der EU einzustellen, denn zum 25. Mai 2018 mussten alle entsprechenden Prozesse angepasst und alle persönlichen Daten sauber dokumentiert sein. Das war allerdings in den wenigsten Firmen der Fall.  Nach einer Studie der Unternehmensberatung Deloitte waren auch ein halbes Jahr später bei ¾ der Unternehmen in Österreich noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Auch in Deutschland haben es über die Hälfte der Unternehmen noch nicht geschafft, ihren Newsletteranmeldeprozess 100% rechtskonform zu gestalten, so die Ergebnisse der E-Mail-Marketing-Benchmarks 2019.

Restrisiko für Abmahnungen bleibt bestehen

Woran liegt das? Die Verfasser der neuen Richtlinien waren Juristen und keine Marketing- oder IT-Spezialisten, sodass die Vorschriftstexte für die Umsetzung in der Fachabteilungen häufig nicht eindeutig genug formuliert wurden. Bis heute gibt es in vielen Unternehmen, insbesondere bei kleinen und mittleren, Unsicherheiten, was die Ausführung angeht. Auch wenn die große erwartete Abmahnwelle ausgeblieben ist, so ist das Risiko einer Abmahnung immer noch vorhanden. Besonders umtriebige Anwaltskanzleien sehen darin sogar ein neues Geschäftsmodell.

Zu beachten ist, dass die Rechtsprechung in Fragen der DSGVO nicht einheitlich ist. Was an einigen Gerichten akzeptiert ist, wird an anderen im Falle einer Klage bestraft. Um diese Unklarheiten weitgehend zu beseitigen, wird in einigen europäischen Justizministerien bereits an einer Nachbesserung der Regelung gearbeitet. Wann konkrete Ergebnisse präsentiert warden, ist bislang noch unklar.

Das sind die aktuellen Herausforderungen

Nach einem Jahr haben die meisten Firmen die DSGVO-Grundlagen zumindest angefangen umzusetzen  – jedoch bei weitem nicht absolviert. Denn noch immer sind Fragen offen, teilweise auch, weil die Regelungen in den Unternehmen nicht sinnvoll umzusetzen sind. Aufgabenfelder, die aktuell im Rahmen des Datenschutzes, priorisiert werden, sind rechtskonforme Löschkonzepte persönlicher Daten, zum Beispiel beim Newslettermarketing, gezielte Mitarbeiterschulungen im Umgang mit Kundendaten sowie der angepasste Vertriebsprozess bei der Ansprache potentieller Neukunden.

Wer sein Abmahnrisiko minimieren will, ist gut beraten, sich zum Beispiel mit dem Prinzip der Datensparsamkeit, der Impressumspflicht und einem ausgereiften Trackingkonzept zu beschäftigen.  

Was tut eyepin für seine Kunden in Sachen DSGVO?

Natürlich ist das Thema Datenschutz bei eyepin sehr hoch auf der Agenda. So stehen unsere Email-Server in Deutschland und unsere Opt-In-Tools sind einfach in der Handhabung sowie übersichtlich in der Nutzung. Neben dem üblichen Double-Opt-In bei der Newsletteranmeldung bieten wir Opt-Ins für diverse Rechtstexte, die unsere Kunden anlegen und streuen können. Für jeden Kontakt ist damit auf einen Blick ersichtlich, wann er welches Häkchen gesetzt beziehungsweise wieder entfernt hat. 

Unsere  technischen und juristischen Standards im Newslettermarketing werden regelmäßig von der CSA, der Certified Sender Alliance, geprüft und als State of the art bestätigt. Damit stehen wir auf der Whitelist der Email-Marketing-Versender und erzielen sehr hohe Zustellraten bei unseren Aussendungen.  Sie können sicher sein, dass Ihre Kundendaten bei uns in zuverlässigen Händen sind und alle Marketingprozesse anforderungskonform gestaltet wurden. Sobald die Novellierung der EU-DSGVO ansteht, passen wir unser System den neusten Bedingungen an. 

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